Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sitewards GmbH
Stand: August 2008
1. Geltung
Die Sitewards GmbH (nachfolgend Sitewards genannt) erbringt ihre Leistungen auch im Rahmen der Vertragsanbahnung ausschließlich auf der Basis dieser Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrags werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von Sitewards bestätigt wurden. Mündliche Zusicherungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Bestandteil des Vertrags.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Erbringung der von Sitewards angebotenen Leistungen kommt zustande, wenn Sitewards den vom Auftraggeber erteilten Auftrag annimmt. Sitewards ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Soweit sich Sitewards zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
3. Vergütung
Sämtliche von Sitewards angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die vereinbarten Entgelte sind ohne Abzug zahlbar und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat werden durch Sitewards monatliche Zwischenrechnungen über die bis dato erbrachten Leistungen gestellt.
4. Zahlungsfristen
Der Rechnungsbetrag muss bis spätestens vier Wochen nach Rechnungsstellung auf dem angegebenen Konto eingegangen sein, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Verzug ist Sitewards berechtigt, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Die entstandenen Auslagen sowie Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Fälligkeitstermin werden in diesem Fall geltend gemacht. Ist der Kunde Verbraucher, so ist Sitewards berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Zahlungen werden immer auf die älteste offene Forderung angerechnet.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, ist Sitewards berechtigt nach angemessener Nachfrist von den diesen Forderungen zugrundeliegenden Verträgen zurückzutreten und die entsprechenden Dienstleistungen einzustellen.
5. Haftung/Haftungsbeschränkungen
Der Kunde stellt Sitewards von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener Daten frei. Der Kunde haftet für alle Schäden und Rechtsfolgen, die Sitewards oder ihren Erfüllungsgehilfen durch eine missbräuchliche, unsachgemäße oder rechtswidrige Nutzung der Leistungen entstehen.
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen aus Schuldverhältnis und wegen unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber Sitewards wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Der vorgenannte Haftungsausschluss betrifft nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Ebenfalls unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit bei leichter Fahrlässigkeit. Eine mögliche Schadenersatzpflicht für Sitewards wird auf maximal das Fünffache des Auftragswertes beschränkt.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren nach einem Jahr unbeschadet der Vorschrift des § 202 BGB. Diese Verkürzung gilt nicht, wenn Sitewards grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.
6. Gewährleistung
Die Gewährleistungszeit beträgt für alle Leistungen ein halbes Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme. Die Gewährleistung erfolgt nach Maßgabe von Sitewards in Form von Nachbesserung oder durch Ersatzleistung. Schlägt die Gewährleistung auf diese Weise fehl, ist der Kunde nach drei Nachbesserungsversuchen zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars bzw. zum Rücktritt berechtigt.
Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen unverzüglich nach Mängeln zu untersuchen. Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Offene Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Leistung, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Leistung als abgenommen. Mängel eines Teils der Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Leistung. Jegliche Gewährleistung im Falle unsachgemäßer Handhabung der Leistung ist ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
Sitewards verpflichtet sich, Informationen und Unterlagen des Kunden, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie (soweit nicht zu Erreichung des Vertragszweckes geboten) weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Sitewards. Dies gilt insbesondere auch für die während der Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses EDV-mäßig gespeichert und automatisiert verarbeitet werden. Er ist berechtigt, jederzeit unentgeltlich die zu seiner Person gespeicherten Daten bei Sitewards abzufragen. Sitewards verpflichtet sich, diese Daten einzig zur Leistungserbringung zu verwenden und die Weitergabe an Dritte, nicht an der Leistungserstellung beteiligte Personen, zu unterlassen.
Dem Kunden ist bekannt, dass es Dritten möglich sein kann, elektronisch übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
8. Nutzungsrechte
Sämtliche Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Sitewards. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Eine Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
Sitewards hat das Recht, die Nutzung der Leistung nach Eintritt eines Zahlungsverzugs zu untersagen. Im Falle des Erlöschens seiner Nutzungsrechte durch Zahlungsverzug oder einen anderen Grund, hat der Kunde die Löschung nachzuweisen.
9. Zusätzliche Bestimmungen
a) Internet-Domains
Wird Sitewards beauftragt eine Domain zu reservieren, so führt dies im Erfolgsfall unmittelbar zur Domain-Inhaberschaft des Auftraggebers. Der Kunde verpflichtet sich, die offiziellen Vergaberichtlinien der jeweiligen Registrierungsstellen einzuhalten und beispielsweise nicht gegen Rechte Dritter zu verstoßen. Sitewards übernimmt keine Garantie dafür, dass vom Kunden bestellte Domains tatsächlich vergeben werden (first come, first serve).
Der Kunde hat zu prüfen, ob der gewünschte Domainname kein eingetragenes Warenzeichen oder Patent verletzt bzw. markenrechtlich geschützt ist. Für den Fall, dass Sitewards von Dritten wegen der Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, Sitewards schadlos zu halten. Ebenso behält sich Sitewards das Recht zur Sperrung der betreffenden Domain vor.
b) Infrastruktur/Technologie/Webhosting
Sitewards darf seine Leistungen modifizieren oder verbessern. Bei Einschränkungen des Leistungsumfangs besitzt der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Sitewards nicht zu vertreten, der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen, der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Sitewards ist, soweit möglich, bemüht, derartige Leistungsbeschränkungen in dem Zeitraum durchzuführen, in dem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
Die dem Kunden eingeräumten Serverfunktionen werden softwaregesteuert zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Kunden auf bestimmte Nutzungsanteile an der CPU- und Arbeitsspeicherleistung besteht nicht.
Der Kunde darf die Zugriffsmöglichkeiten auf Internetrechner (z.B. Website, E-Mail) nicht missbräuchlich nutzen. Beispielsweise dürfen Seitengestaltung und sämtliche Inhalte nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten (keine Pornographie und keine Nutzung zu politischen Zwecken, die dem Gedanken von Toleranz, Völkerverständigung und einer multikulturellen Gesellschaft widersprechen) oder Rechte Dritter (Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Ein Missbrauch liegt bereits dann vor, wenn die tatsächliche Handlung über die Leistungen anderer Anbieter vorgenommen wurde und Sitewards lediglich die Website und E-Mail-Accounts hostet.
Im Falle missbräuchlicher Nutzung wird der Kunde von Sitewards verwarnt. Im Wiederholungsfall und bei schweren Verstößen ist Sitewards zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 €.
Der Kunde stellt Sitewards von allen Ansprüchen Dritter durch die vom Kunden über das Internet dargebotenen bzw. übermittelten Inhalte frei. Die Freistellung erfolgt in der Weise, dass der Kunde Sitewards den gesamten durch die Inanspruchnahme seitens des Dritten entstandenen Aufwand einschließlich angefallener Kosten der Rechtsverteidigung zu ersetzen hat.
Der Kunde hat für die Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf die Geheimhaltung von Passwörtern, Sorge zu tragen. Er ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Die Haftung von Sitewards kann ausgeschlossen sein, wenn die Sicherungsmaßnahmen durch den Kunden nicht eingehalten werden.
c) Softwareentwicklung
Alle Rechte an von Sitewards entwickelten Programmen verbleiben grundsätzlich bei Sitewards, der Kunde erhält ein einfaches, nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Alle Rechte für Weiterentwicklung bzw. Updates verbleiben ebenfalls bei Sitewards. Demnach darf die Software insbesondere nicht vermietet, verliehen oder in Unterlizenz vergeben werden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das Auftreten von Fehlern in Softwareprodukten beim heutigen Stand der Technik nicht auszuschließen ist. Sitewards garantiert für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Tag der Abnahme, dass die Software, an der Nutzungsrechte eingeräumt wurden, im Wesentlichen frei von Herstellungsfehlern ist und im Wesentlichen entsprechend den vereinbarten Spezifikationen bzw. dem Pflichtenheft arbeitet. Die Gewährleistung beschränkt sich auf diese Leistungen. Es wird ferner keine Gewährleistung übernommen für die Kompatibilität der erstellten Programme mit Hard- und Software, die nicht in den Spezifikationen des Pflichtenhefts ausdrücklich erwähnt wurde. Erweist sich, dass Nachbesserungsarbeiten auf vom Kunden zu vertretende Umstände zurückgehen, insbesondere falsche Angaben zur Hardware- und Softwareumgebung oder nachträgliche Änderungen an der Systemumgebung, werden hierdurch veranlasste Arbeiten gesondert in Rechnung gestellt.
Eine Gewährleistung dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, sowie eine Haftung für direkt oder indirekt verursachte Schäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung) sowie für Verluste von Daten oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung verloren gegangener Daten entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Sitewards vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
d) Design
Print- und Webdesignprojekte bestehen in der Einräumung von ausschließlichen Nutzungsrechten und nicht in der Einräumung von Eigentumsrechten. Der Kunde ist bereits im Rahmen der Vertragsanbahnung und im weiteren Vertragsverhältnis verpflichtet, die Urheberrechte von Sitewards zu beachten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Sitewards weder im Original noch bei eventueller Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung (auch von Teilen) ist unzulässig.
Sitewards hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über die Leistung als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sitewards zur Forderung von Schadensersatz. Erstellte Entwürfe und Designs dürfen durch Sitewards ohne gesondertes Einverständnis des Kunden als Arbeitsbeispiele gezeigt werden (beispielsweise in Präsentationen oder auf der Sitewards-Website).
Sitewards ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Kunde liefert. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Fotos, Reproduktion, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
10. Serviceverträge
(1) Die Einhaltung der von Sitewards angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt den rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, insbesondere erforderliche Genehmigungen und Freigaben, sowie die rechtzeitige Genehmigung der Pläne und die rechtzeitige Erfüllung sonstiger Mitwirkungspflichten voraus.
(2) Sitewards ist bemüht, angegebene Zeiten einzuhalten. Verzögerungen, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, entbinden Sitewards ohne Schadensersatzpflicht von der Einhaltung angegebener Liefer- oder Leistungszeiten. Sollte eine von Sitewards zu vertretende Verzögerung auftreten, muss der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens einem Monat setzen, nach deren Ablauf er vom Vertrage zurücktreten kann.
a) Mitwirkungs- und Kundenpflichten
(1) Die Wartungsarbeiten erfolgen durch die im Vertrag geregelten Leistungen. Sollte der Kunde trotzdem Fehler entdecken, ist er verpflichtet, Sitewards unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen und diese bei der Fehleruntersuchung und Fehlerbeseitigung im Rahmen des Zumutbaren zu unterstützen. Hierzu gehört es insbesondere, dem Anbieter auf dessen Anforderung schriftliche Mängelberichte vorzulegen und sonstige Daten und Protokolle bereitzustellen, die zur Analyse des Fehlers geeignet sind.
(2) Der Kunde benennt gegenüber Sitewards einen sachkundigen Mitarbeiter, der die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Auskünfte erteilen und Entscheidungen selbst treffen oder veranlassen kann.
(3) Der Kunde führt für jede im Servicevertrag bezeichnete Internetpräsenz genaue Aufzeichnungen über Beginn und Dauer der Ausfallzeiten und des Pflegedienstes. Die Aufzeichnungen sind von Sitewards durch Unterschrift zu bestätigen.
(4) Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Störung in der Energie- und Rohstoffversorgung, oder andere Ereignisse, die trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, befreien Sitewards von der Liefer- und Leistungsverpflichtung für die jeweilige Dauer dieser Störung oder Hindernisse. Bei nicht mehr zumutbaren Liefer- oder Leistungserschwerungen ist Sitewards in diesen Fällen berechtigt, von bestätigten Dienstleistungen ganz oder teilweise zurückzutreten.
b) Gewährleistung
(1) Sitewards sichert zu, dass die übernommenen Wartungsarbeiten mit größter Sorgfalt und entsprechend dem nach besten Kräften erreichbaren Stand der Wissenschaft und Technik ausgeführt werden.
(2) Die Gewährleistung erfolgt wenn möglich durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung; schlägt die Gewährleistung auf diese Weise fehl, ist der Kunde zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars bzw. zum Rücktritt berechtigt.
(3) Jegliche Gewährleistung im Falle unsachgemäßer Handhabung des Vertragsgegenstandes ist ausgeschlossen.
c) Haftung von Sitewards im Rahmen des Servicevertrages
(1) Sitewards übernimmt die Haftung für unmittelbare Sachschäden, die dem Kunden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder leicht fahrlässige Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind. Im Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
Für sonstige Schäden wird eine Haftung nur übernommen, wenn ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Sitewards oder seinen Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Beweislast, den Schaden nachzuweisen trägt der Kunde.
(2) Die Haftung von Sitewards in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist auf die Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Beträge begrenzt. Nicht hinzugerechnet werden die Beträge, die für die optionale Buchung eines Stundenkontingents aufgewendet werden.
(3) Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere der Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen, hat Sitewards nicht zu vertreten. Der Kunde kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren.
(4) Die Firma Sitewards haftet nicht für Mängelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden irgendwelcher Art.
(5) Die Verjährungsfrist für alle etwaigen Schadensersatzansprüche beträgt zwölf Monate ab Lieferung. Sitewards stellt den Kunden von allen gegen ihn rechtskräftig festgestellten oder mit Zustimmung von Sitewards vergleichsweise geschaffenen Zahlungsverpflichtungen frei, deren Grund der behauptete Verstoß eines von Sitewards gelieferten Produkts gegen ein deutsches Patent-, Warenzeichen-, Urheber- oder anderes Schutzrecht ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde Sitewards von allen gegen ihn erhobenen Ansprüchen sowie dem nachfolgenden Verfahren sofort schriftlich in Kenntnis setzt, und Sitewards die Befugnis zur selbstständigen Führung und Beendigung des Rechtsstreits erteilt und Sitewards angemessen unterstützt.
(7) Andere Ansprüche, insbesondere weitergehende Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Darmstadt.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksam ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.














